In Norddeutschland sind die Sommerferien zu Ende. Das heißt - Weihnachten steht vor der Tür. Doch, doch - noch gut vier Monate, dann ist es schon wieder so weit.
Zugegebenermaßen ist es für Geschenkekäufe vielleicht noch ein bisschen früh, aber als Firma sollte man jetzt durchaus schon anfangen, sich über die Weihnachtsfeier 2019 Gedanken zu machen. Je früher man anfängt mit der Organisation, desto mehr Optionen sind noch verfügbar, was definitiv den Stress gegen Jahresende reduziert.
Siehe auch Punkt 2 (Location) und Punkt 5 (Einladung).
Teambuilding? Sportliche Aktivitäten? Einfach nur zwangloses Zusammensitzen? Gemeinsames Kochen? Lustige Spielchen? Karaoke? Soll es eine Ansprache geben? Wenn ja, von wem? Auf jeden Fall sollte die Rede nicht vor dem Essen gehalten werden - mit hungrigen Mägen sind die Teilnehmer nicht besonders aufnahmefähig.
Außerdem sollten Sie bedenken, dass eine Betriebsweihnachtsfeier definitiv nicht der richtige Anlass für eine Manöverkritik ist. Stellen Sie lieber die Verdienste der Firma/der Mitarbeiter in den Mittelpunkt
Es gilt ein Freibetrag von 110€ pro Person
Kostet die Feier mehr als 110 Euro pro Kopf, dann muss der Arbeitgeber auf den darüber hinausgehenden Betrag eine pauschale Lohnsteuer von 20% zahlen. Gute Planung ist also unabdingbar, denn nicht nur das Catering, auch eventuell anfallende Mietkosten für eine Location und der DJ zählen in diese Summe hinein, also alles, was zur Ausgestaltung der Betriebsparty zählt. Seit 2015 gibt es außerdem eine neue Regel für mitfeiernde Angehörige: diese Kosten werden dem jeweiligen Angestellten zugerechnet, so dass die 110 Euro in diesem Fall schnell erreicht sein dürften.