Foodeventclub UG (hb.) & Co. KG - Björnsonweg 68, 22587 Hamburg
Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich als Abholpreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Liste neusten Datums. Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, sofern sich die den vereinbarten Preis zu Grunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen und der Lieferung an den Kunden mehr als vier Monate verstrichen sind.
Rechnungen sind binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können bei Unternehmen acht Prozents bei Verbrauchern 5% Verzugs-zinsen über dem Basiszinssatz der EZB verlangt werden.
Wurde eine vereinbarte Vorkasse nicht geleistet, so kann diese nach Vereinbarung in Form eines Barschecks vor Veranstaltungsbeginn überreicht werden. Bei nicht Zahlung der Vorkasse behält sich Foodeventclub vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen.
Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistungen aus diesem Grund nicht von der Zah-lungspflicht entbunden. Der Kunde teilt der Foodeventclub zehn (Werk)Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist Foodeventclub berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Be-stätigung durch Foodeventclub möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teil-nehmerzahl berechnet.
Anzahlung 80% bei Auftragsvergabe
Restzahlung 20% 7 Tage Zahlungsziel nach Veranstaltungsende
Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen(laut Kostenvoranschlag) be-rechnen wir:
90 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 25%,
45 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50%,
14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 75%,
7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 90% des Auftrages.
Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
Steht die Leistung im Zusammenhang mit der Anmietung einer hauseigenen Veranstal-tungsräumlichkeit, so behält sich Foodeventclub vor, bei Stornierung nach Vertragsab-schluss (laut Kostenvoranschlag) in jedem Fall die Raummiete laut Listenpreis in Rech-nung zu stellen, wenn eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
Bitte überprüfen Sie die Ware bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie uns diese sofort an.
Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen unverzüglich stattfinden, gilt bei offensichtlichen Mängeln der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während der Veranstaltung dem jeweiligen Projektleiter mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben.
Mitgeführte Ausstellungs-, sonstige auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in dem Veranstaltungsräumen.
Foodeventclub übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn uns oder unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung eines Schadens nachgewiesen werden kann. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen sowie bei Verletzung wesentlichen Vertragspflichten, ist unsere Schadenersatzpflicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schaden seitens Dritter können wir selbstverständlich in keinen Fall die Haftung übernehmen.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher abzustimmen.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z.B. Gäste). Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden oder vom Kunden angemietete Veranstaltungsräumlichkeiten allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz zu treffen (z.B. durch Abdeckplanen u.ä.). Bei besonders empfindlichen Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.
Alle aufgeführten Mietpreise (bzgl. Geschirr, Mobiliar u.ä.) beziehen sich auf eine Mieteinheit von zwei Tagen ohne Sonn- und Feiertage. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten als jeweils ganzen Tag. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe zu erheben. Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen.
Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück so ist dieser zum Schadensersatz verpflichtet. Ferner muss der Mieter den Mietzins für die Ware so lange tragen bis die beschädigte Sache wiederhergestellt ist oder für entsprechenden Ersatz gesorgt wurde. Der Kunde ist, sofern keine Gegenabsprache getroffen wurde, insbesondere verpflichtet:
Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht.
Änderung und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsname oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UNKaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgmeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Hamburg. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Hamburg.
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